Hinweise
Nach Eingang Ihres Nachforschungsauftrages erstellt und verschickt das ZTR die zu begleichende Rechnung. Der Auftrag wird erst nach Erhalt des genauen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto des ZTR ausgeführt.
Das Notariatsgesetz in der Schweiz ist auf kantonaler Ebene geregelt. Jeder Kanton bestimmt eine eigene Gesetzgebung. Es haben nicht alle Kantone eine Pflicht Verfügungen von Todeswegen beim Schweizerischen Testamentenregister (ZTR) registrieren zu lassen. Sie können sich genauer über das Notariatsgesetz in der Schweiz informieren.
Preise
Inland | Ausland | |
Nachforschung | CHF 72.00 | CHF 72.00 |
Beglaubigung mit Apostille | CHF 90.00 | CHF 102.00* |
*inkl. Versandkosten