Unsere Dienstleistungen
Suchen nach Verfügungen (Nachforschung)
Für eine verstorbene Person können Sie beim Schweizerischen Testamentenregister ZTR nach Verfügungen von Todes wegen nachforschen.
Das Nachforschungsergebnis wird im Original per Post zugestellt, auf Wunsch auch per E-Mail. Das Resultat kann in den vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch) ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen für die Nachforschung
Für die Ausführung Ihres Nachforschungsauftrages benötigen wir die folgenden Angaben und Dokumente:
- Ihre vollständige Rechnungs- und Zustelladresse.
- Eine amtliche Todesbescheinigung, die von einer dafür zuständigen Behörde ausgestellt sein muss: Auszug für die verstorbene Person mit Todeseintrag aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister Infostar (Infostar-Formulare 2.2.1, 2.2.2, 2.80, 7.3 oder 7.4) oder aus einem ausländischen Zivilstandsregister.
- Das Testamentenregister akzeptiert Todesbescheinigungen in deutscher, französischer, italienischer, englischer, spanischer, portugiesischer oder holländischer Sprache, die gut lesbar sind. Todesbescheinigungen in einer anderen Sprache müssen in eine der vier Registersprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) übersetzt werden.
- Allenfalls Mitteilung von weiteren Personendaten für die verstorbene Person (z.B. frühere Namen, letzte Wohnadresse).
Alle Angaben und die amtliche Todesbescheinigung können Sie uns via Kontaktformular oder per Post übermitteln.
Beglaubigung mit Apostille
Eine Apostille ist eine besondere Art der Beglaubigung oder Legalisierung von Dokumenten, die im Rahmen internationaler Rechtsverfahren verwendet wird. Sie dient dazu, die Echtheit einer öffentlichen Urkunde zu bestätigen, damit sie in einem anderen Land gültig ist.
Einige Länder, z.B. Spanien, verlangen beglaubigte Nachforschungsergebnisse. Wir können auf Wunsch das Ergebnis durch eine Notarin oder einen Notar beglaubigen lassen und für Sie die Apostille einholen. Die Kosten dafür werden ebenfalls vorschussweise in Rechnung gestellt.
Preise
Nach Eingang des Nachforschungsauftrags erstellt und verschickt das ZTR die zu begleichende Rechnung. Der Auftrag wird erst nach Erhalt des genauen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto des ZTR ausgeführt.
Inland | Ausland | |
Nachforschung | CHF 72.00 | CHF 72.00 |
Beglaubigung mit Apostille | CHF 90.00 | CHF 102.00* |
*inkl. Versandkosten