Nachfolgend stellen wir Ihnen die gängigsten Verfügungen vor. Wir bieten jedoch keine Rechtsauskünfte an. Falls Sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich an eine:n Notar:in in Ihrem Wohnkanton.
Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Mit einer Patientenverfügung regeln Sie Ihre medizinische Behandlung in einer solchen Situation.
Der Vorsorgeauftrag kommt erst zum Tragen, wenn die betroffene Person als urteilsunfähig eingestuft wird. Die KESB prüft, ob ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde und bestätigt mithilfe von Validierungsverfahren die Vorsorgebeauftragten oder errichtet eine Beistandschaft.
Testament
In Ihrem Testament regeln Sie, wer Ihre Besitztümer nach Ihrem Tod erhält. Die Formen sind vielfältig: vom handschriftlich verfassten Testament bis hin zum notariell beglaubigten Dokument.
Erbvertrag
In einem Erbvertrag können Sie gemeinsam mit Ihren Erbinnen und Erben festhalten, wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird. Im Unterschied zum Testament kann der Vertrag nicht einseitig abgeändert werden.
Ehevertrag
Der Ehevertrag regelt, was im Todesfall oder bei einer Scheidung mit dem Vermögen geschieht.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Errungenschaftsbeteiligung, es sei denn, es liegt ein Ehevertrag vor. Mithilfe eines Ehevertrags können die Eheleute den Güterstand ihrer Vermögenswerte regeln. Dabei ist es möglich, Vermögenswerte, die für die Ausübung eines Berufs oder den Bestand eines Unternehmens bestimmt sind, als Eigengut zu definieren. In einem Ehevertrag kann auch eine Gütertrennung (getrenntes Vermögen während der Ehe und bei der Scheidung) oder eine Gütergemeinschaft (gesamtes Vermögen wird bei der Scheidung halbiert) vereinbart werden.
Eine Änderung des Ehevertrag ist möglich, sofern sich beide Ehepartner:innen einig sind. In manchen Fällen kann eine Gütertrennung gerichtlich durchgesetzt werden.
Ehe- und Erbvertrag
Mit einem Ehevertrag sichern sich Ehepartner:innen im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalles ab und regeln die Aufteilung des Vermögens, beispielsweise den Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) oder die Beteiligungen an Mehrwertanteilen von Vermögenswerten.
Der Erbvertrag wird zwischen der Erblasserin oder dem Erblasser und einer bzw. mehreren weiteren Personen geschlossen und muss unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Parteien notariell beurkundet werden. Danach sind die vertragsmässigen Verfügungen für alle Parteien rechtlich bindend.