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Unsere Dienstleistungen

Suchen nach Verfügungen (Nachforschung)

Für eine verstorbene Person können Sie beim Schweizerischen Testamentenregister ZTR nach Verfügungen von Todes wegen nachforschen.

Für die Ausführung Ihres Nachforschungsauftrages benötigen wir die folgenden Angaben und Dokumente:

  • Ihre vollständige Rechnungs- und Zustelladresse.
  • Eine amtliche Todesbescheinigung, die von einer dafür zuständigen Behörde ausgestellt sein muss: Auszug für die verstorbene Person mit Todeseintrag aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister Infostar (Infostar-Formulare 2.2.1, 2.2.2, 2.80, 7.3 oder 7.4) oder aus einem ausländischen Zivilstandsregister.
  • Wir akzeptieren Todesbescheinigungen in deutscher, französischer, italienischer, englischer, spanischer, portugiesischer oder holländischer Sprache, die gut lesbar sind. Todesbescheinigungen in einer anderen Sprache müssen in eine der vier Registersprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) übersetzt werden.
  • Allenfalls Mitteilung von weiteren Personendaten für die verstorbene Person (z.B. frühere Namen, letzte Wohnadresse).

Alle Angaben und die amtliche Todesbescheinigung können Sie uns via Kontaktformular oder per Post übermitteln.

Kontakt

Vorschuss der Kosten

Nach Eingang des Nachforschungsauftrages erhalten Sie von uns eine Rechnung. Ihr Auftrag wird erst ausgeführt, wenn der Rechnungsbetrag auf unser Bankkonto gutgeschrieben ist.

Nachforschungsergebnis

Das Nachforschungsergebnis wird im Original per Post zugestellt, auf Wunsch auch per E-Mail.

Beglaubigung mit Apostille

Einige Länder, z.B. Spanien, verlangen beglaubigte Nachforschungsergebnisse. Wir können auf Wunsch das Ergebnis durch eine Notarin oder einen Notar beglaubigen lassen und für Sie die Apostille einholen. Die Kosten dafür werden ebenfalls vorschussweise in Rechnung gestellt.

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