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Öffentlich beurkundetes Testament erstellen

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Erläuterung

Das öffentlich beurkundete Testament wird unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor einer Notarin oder einem Notar erstellt. Es hat gegenüber der handschriftlichen Version den Vorteil, dass inhaltliche und formelle Fehler vermieden werden. Wenn Sie Ihre*n Notar*in beauftragen, das Testament bei uns registrieren zu lassen, haben Sie zudem die Garantie, dass es im Todesfall gefunden wird.  Private Aufbewahrungsorte können nicht beim ZTR eingetragen werden.