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Erläuterung
Erläuterung
Handlungsfähige Personen können gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Vorsorgeauftrag bestimmen, wer sie im Fall der Urteilsunfähigkeit auf welche Weise betreut, beispielsweise im Rechtsverkehr oder beim Umgang mit dem Vermögen. Das Dokument muss handschriftlich verfasst und mit Datum, Namen und Unterschrift versehen sein. Es kann zu Hause oder beim Zivilstandesamt aufbewahrt werden.