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Erläuterung
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Erläuterung

Der Erbvertrag wird – im Unterschied zum Testament – mit mehreren Parteien abgeschlossen und kann nur abgeändert werden, wenn alle Beteiligten zustimmen. Im Erbvertrag können Regelungen getroffen werden, die vom gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht abweichen, beispielsweise, wenn es um die Nachfolge in einem Familienunternehmen oder um das Verteilen des Erbes in einer Patchworkfamilie geht, aber auch, um die Ehepartnerin oder den Ehepartner zu begünstigen. Im Unterschied zum Testament muss der Erbvertrag von allen Beteiligten bei einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet werden.